Leasing
Jobrad und Co…

Ablauf & FAQ Leasing

Was sind die Voraussetzungen für Leasing?

 

Bei uns gibt es lediglich 2 Voraussetzungen: 
  1. Der Arbeitgeber bietet Job- / Dienstrad Leasing an
  2. Der Arbeitnehmer / Die Arbeitnehmerin möchte dieses Angebot des Arbeitgebers annehmen und trifft Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber mit denen beide einverstanden sind. Wichtig ist hier, dass der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin das konkrete verfügbare Budget für dein Bike festlegt und dir mitteilt.

 

Wie läuft das Leasing bei Limbächer E-Bike ab?

 

  1. Wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, legt der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin einen Account beim Leasingpartner an. 
  2. Anschließend kommst du auf uns zu und kannst dir dein Wunsch-Bike auswählen. Wir fragen dieses dann für dich bei dem gewünschten Leasing-Partner an. Hierfür bekommst du dann eine Mail oder einen Code.
  3. Nach deiner Anfrage erhälts du dann dein Angebot mit allen Konditionen inkl. dem ggf. gewünschten Zubehör und der Montage.
  4. Als nächstes musst du dieses Angebot prüfen. Wenn Änderungen gemacht werden müssen, meldest du diese dem Anbieter und es werden die gewünschten Änderungen im Angebot vorgenommen. Wenn alles direkt auf Anhieb passt, kann das Angebot bestätigt werden.
  5. Wenn du das Angebot bereits bestätigt hast, bekommt es der Arbeitgeber. Dieser muss es ebenfalls akzeptieren bzw. bestätigen. In diesem Schritt wird auch meistens ein Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in unterzeichnet. 
  6. Als letztes muss auch der Leasing-Anbieter dieses Angebot bestätigen.
  7. Da nun alle involvierten Personen einverstanden sind, kommt ein Leasingvertrag zustande und eine Übergabe des gewünschten E-Bikes kann geplant werden. 
  8. Übergabe des E-Bikes
    1. Bitte mache einen Termin zur Abholung deines E-Bikes, damit wir dein Rad ordentlich und sachgemäß zur Abholung vorbereiten können.

    2. Zur Übergabe benötigen wir ein paar Informationen von dir, diese sind einmal der Code oder das Token welches du vom Leasing-Anbieter bekommen hast. Außerdem solltest du deinen Personalausweis dabei haben, diesen benötigt das Servicepersonal vor Ort.

 

Job- / Diensträder sind auch für selbständige eine Option. Auf Anfrage hin sind auch nach Prüfung evtl. weitere Leasing-Anbieter möglich. Sprecht uns hier einfach drauf an. 

 

Sollten noch weiter Fragen offen sein, kannst du dich gerne bei unserem Serviceteam melden.

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FAQ Leasing

Was ist das E-Bike Leasing für Arbeitnehmer*innen? Ein-/ausklappen

Durch das Leasingbestehtdie Möglichkeit ein Dienstfahrrad/JobradkostengünstigüberdenArbeitgeber zu beziehen. Dies darf meistauch privatgenutzt werden.

Wie lange läuft ein Leasingvertrag?Ein-/ausklappen

Das Dienstrad kann über 36 Monate geleaset werden.

Wie schnell kann ich mein Dienstrad abholen?Ein-/ausklappen

Die Abholung kann erfolgen, sobald du vom Leasing-Service die Übernahmebestätigung per Mail erhalten hast. Diese wird erst versendet, wenn der Leasing-Anbieter die Freigabe von deinem Arbeitgeber für den entsprechenden Leasingvertrag erhalten hat.
Die Freigabe seitens Arbeitgeber wird erst nach Unterzeichnung des Überlassungsvertrages (regelt die Überlassung des Rades zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) erteilt.  

Bitte informiere uns vor der Abholung des E-Bikes rechtzeitig, damit wir dein Rad ordentlich und sachgemäß zur Abholung vorbereiten können.

Kann auch Zubehör geleast werden?Ein-/ausklappen

In den Leasingvertrag können alle Zubehörteile mit aufgenommen werden, die mit dem Dienstrad fest verbunden sind, beispielsweise Schutzblech, Gepäckträger oder Fahrradständer. Auch Anhänger, Kindersitze, Körbe oder Taschen können als Zubehör gewählt und somit geleast werden.  
Außerdem können auch fest im E-Motor installierbare GPS-Tracker (z.B. PowUnity, etc.) ausgewählt werden. Somit kann das E-Bike bei Verlust oder Diebstahl wieder gefunden werden.

Ein Schloss ist zwingend mit zu leasen. 

Nicht eingerechnet werden können z. B. Bekleidung oder Helme.

Falls du dir bei einem Zubehörteil nicht sicher bist, ob dieses in das Leasingangebot aufgenommen werden kann, erkundige dich gerne bei unserem Serviceteam.

Warum ist ein Leasingrad günstiger als der Direktkauf?Ein-/ausklappen

Grund hierfür sind die steuerlichen Vorteile, die sich aus der Dienstwagen-Regelung ergeben.  Bei einem E-Bike Leasing ist der Arbeitgeber auch der Leasingnehmer und überlässt das Fahrrad seinem Mitarbeiter / seiner Mitarbeiterin zur Nutzung.  

Möchte ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin ein Dienstrad haben, entscheidet er/sie sich gleichzeitig dafür einen Teil des Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für ihn / sie selbst und auch für den Arbeitgeber.

Anschließend wird der so genannte geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug (0,25% der auf volle 100 Euro abgerundeten geviertelten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) wieder dem zu versteuernden Gehalt hinzugefügt.  

Durch das geringere zu versteuernde Einkommen sinken auch die Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge. In unserem Vorteilsrechner können Ersparnisse vorab berechnet werden. 

Was ist eine Gehaltsumwandlung?Ein-/ausklappen

Der Begriff Gehaltsumwandlung ist eine Abwandlung des Begriffs Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin bereit, die Summe X des vertraglich geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Dienstrad) über einen definierten Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten.  

Da der Sachbezug / Sachlohn für die Überlassung des Dienstrades nicht mit der kompletten Leasingrate zu versteuern ist, sondern pauschal über die sogenannte Dienstwagen-Regelung versteuert wird, entsteht ein deutlicher, steuerlicher Vorteil. Diese Umwandlung macht das Leasing für den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin und den Arbeitgeber sehr attraktiv. Durch die Gehaltsumwandlung spart sich auch der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin einen Teil der Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.

Kann ich auch ein Job-/ Dienstrad leasen wenn ich selbstständig bin?Ein-/ausklappen

Ja, auch als Selbstständige*r kann ein Job-/Dienstrad durch Leasing überlassen werden. Hierzu musst du dich bei einem Leasingpartner als Arbeitgeber registrieren.

Kann ich auch über einen anderen Leasingpartner gehen, wenn ich ein E-Bike von euch möchte?Ein-/ausklappen

Du kannst in diesem Fall gerne bei uns anfragen. Wir prüfen den individuellen Sachverhalt und können uns dann ggf. auch bei deinem Wunsch-Anbieter registrieren. Somit geht dies im individuellen Fall zum Teil auch.

Generell können wir hier keine Aussage treffen, da es immer auf den Anbieter und den Einzelfall drauf an kommt.

Ist es möglich mehrere Diensträder je Mitarbeiter zu leasen?Ein-/ausklappen

Grundsätzlich sind auch mehrere Diensträder pro Mitarbeiter*in möglich. Dies richtet sich jedoch nach den zuvor getroffenen Beschränkungen des Arbeitgebers mit dem Leasing-Anbieter. Somit sind hier immer die Absprachen je nach Arbeitgeber gültig.

Was passiert mit den Diensträdern am Ende der Laufzeit?Ein-/ausklappen

Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin ist berechtigt, das Rad am Ende des Leasingzeitraums zum voraussichtlichen Übernahmepreis (von max. 18% des UVPs) von dem Dienstleister zu erwerben, falls ihm / ihr diese ein entsprechendes Kaufangebot unterbreiten sollte. 

Leider kann dieses Kaufangebot nicht verbindlich in den Vertrag mit aufgenommen werden, da dies den Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widerspricht.

Alternativ wird das Dienstrad nach Ende der 36-monatigen Leasinglaufzeit der Leasingfirma zurückgegeben und es besteht die Möglichkeit ein neues Dienstrad zu leasen.