AGB
Inhaltsverzeichnis
- AGB für den Verkauf von E-Bikes
- Hinweise zur Batterieentsorgung
- Zahlung und Versand
- AGB Bereich E-Bike Vermietung
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von E-Bikes
I. Kauf und Rechteübertragung
- Durch Klicken auf den Button „Kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Ware ab und ist mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
- Die nach Absendung der Bestellung automatisch versendete Bestellbestätigung bestätigt den Inhalt und den Zugang der Bestellung des Kunden bei der Verkäuferin, stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
- Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung der Verkäuferin zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung. Die Verkäuferin wird die Annahme entweder durch Versenden einer Versandbestätigung oder durch Versand der Ware innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang der Bestellung des Kunden erklären. Gibt die Verkäuferin innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab, wurde die Bestellung des Kunden nicht angenommen und der Kunde ist an sein Angebot zum Abschluss des Vertrages nicht länger gebunden.
- Ist zum Zeitpunkt der Bestellung die bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich die Verkäuferin vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, sodass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich rückerstattet.
- Übertragung von Rechten und Pflichten des Verkäufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Käuferin.
II. Kaufpreis
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistung (z. B. Überführungskosten) werden zusätzlich berechnet.
III. Rechnungsstellung
- Der Kaufpreis und Preis für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellung – und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
- Sind zwischen Verkäufer und Käufer Teilzahlungen vereinbart und ist der Käufer eine juristische Person oder ist der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10%, bei einer Laufzeit eines Kreditvertrages über drei Jahre mit 5% des Teilzahlungspreises in Verzug ist. Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn der Verkäufer seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist. Das gleiche gilt bei einer natürlichen Person als Käufer, wenn der Kredit zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt ist und der Barzahlungspreis 5.000,00 EUR übersteigt.
- Statt die Restschuld zu verlangen, kann die Verkäuferin – unbeschadet ihrer Rechte aus Abschnitt VII, Ziffer 2 – dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen, mit der Erklärung, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die Erfüllung des Vertrags durch den Käufer ablehne. Nach erfolgloser Nachfristsetzung ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen
- Gegen die Ansprüche der Verkäuferin kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel gegen die Verkäuferin vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers kann nur geltend gemacht werden, soweit es sich um Ansprüche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis handelt.
- Verzugszinsen werden mit 5% per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet. Sie sind höher oder niedriger zu setzen, wenn die Verkäuferin eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
IV. Liefertermine
- Verbindliche Liefertermine / Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Vereinbarte Liefertermine / Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss zu laufen. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist zu vereinbaren.
- Höhere Gewalt oder bei der Verkäuferin oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Unruhen, Streik, Aussperrungen, welche die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Termine oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
- Angaben über die bei der Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen oder Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw., des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt. Sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand gemäß Abschnitt VIII fehlerfrei ist, es sei denn, es ist eine Zusicherung gegeben. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton, sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Sofern die Verkäuferin oder der Hersteller / Importeur zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstands Zeichen oder Nummer gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
V. Abnahme
- Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach der Bereitstellungsanzeige, den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Fristsetzung, den Kaufgegenstand abzunehmen.
- Etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher Probefahrten, bis höchstens 20 km, zu halten.
- Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage im Rückstand, so kann die Verkäuferin dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tage setzen, mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist die Verkäuferin berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Festsetzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Zeit der Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist die Abnahme zu leisten. Bei Fahrzeugen mit nicht gängiger Ausstattung, bei im Verkaufsgebiet der Verkäuferin selten verlangten Fahrzeugtypen, bedarf es in diesem Fall auch nicht der Bereitstellung.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich, der Verkäuferin aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, Eigentum der Verkäuferin. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Verkäuferin gegen den Käufer, im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen, sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betreiben seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderung aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer.
- Die Verkäuferin kann den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn:
- bei einem unter Abschnitt III, Ziffer 2, Abs. 1 genannte Käufer, die dort erwähnten Voraussetzungen gegeben sind oder
- bei einem unter Abschnitt III, Ziffer 3 genannten Käufer, die dort erwähnten Voraussetzungen vorliegen oder jener Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder
- der Käufer seiner Verpflichtung aus den nachstehenden Ziffern 3 oder 4 oder trotz schriftlicher Aufforderung aus nachstehen der Ziffer 6 nicht nachgekommen ist. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen. Nimmt die Verkäuferin den Kaufgegenstand wieder an sich, so sind Verkäuferin und Käufer sich darüber einig, dass die Verkäuferin dem Käufer den gewöhnlichen Händlereinkaufswert des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet.
Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahmen des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach der Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt, der den gewöhnlichen Verkaufswert ermittelt. Die Kosten der Beauftragten des Sachverständigen trägt der Käufer.
Die Verkäuferin kann dem Käufer erneut schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen setzen und ankündigen, wenn der Käufer innerhalb der Frist seine Verpflichtungen erfüllt, die Rückgabe des Kaufgegenstands unter Berücksichtigung des gezahlten Kaufpreises anzubieten. Außer im Fall des Abschnitt III, Ziffer 3, trägt der Käufer sämtliche Kosten der Rücknahme der Verwertung des Kaufgegenstands.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn sie Käuferin höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der Verkäuferin beeinträchtigende Unterlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.
- Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes, oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer der Verkäuferin unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin hinzuweisen.
- Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsmäßigen Zustand zu halten und alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und Instandsetzungen unverzüglich von der Verkäuferin oder einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.
VIII. Widerruf
- Ein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz besteht nur bei Verträgen, welche nicht bei uns im Haus abgeschlossen werden.
Belehrung:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an uns.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder Sie diese selbst veranlasst haben.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen gemäß § 312g Abs. 2 BGB, bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Kaufgegenständen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht ist bei einem Vertrag über nach individueller Kundenspezifikation zu fertigenden Kaufgegenständen auch dann ausgeschlossen, wenn die Verkäuferin mit der Produktion dieser Kaufgegenstände noch gar nicht begonnen hat.
- Bei Widerruf eines Kaufvertrages im Ladengeschäft berechnen wir dem Käufer 15% der Kaufsumme als Stornogebühr.
IX. Gewährleistung
- Die Verkäuferin leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit während der zwei Jahre seit Auslieferung des Kaufgegenstandes. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare Fahrräder des Typs oder des Gegenstands bei Auslieferung.
- Der Käufer hat vorrangig Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Grundsätzlich kann er dabei zwischen Reparatur und mängelfreier Ersatzware wählen.
- Handelt es sich beim Kaufgegenstand um ein E-Bike oder eine ähnlich wertvolle Sache, dann hat die Verkäuferin vor der Ausübung anderer Gewährleistungsrechte das Recht der 2-fachen Nachbesserung. Für die Nachbesserung gilt Folgendes:
- Der Käufer kann seine Nachbesserungsansprüche ausschließlich bei der Verkäuferin geltend machen. Der Käufer hat die Verkäuferin von den vorhandenen Mängeln unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Nachbesserungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandhaltung fehlerhafter Teile ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen, die zum Zweck der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Arbeits- und Materialkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum der Verkäuferin, sofern die Sache gem. Abschnitt VII veräußert worden ist.
- Werden durch die Nachbesserung zusätzliche Hersteller / Importeure vorgeschriebener Wartungsarbeiten erforderlich, übernimmt der Käufer die anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten benötigter Materialien und Schmierstoffe.
- Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
- Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder der Schaden dadurch entstanden ist, dass
- der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gibt oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller / Importeur für die Betreuung nicht anerkannt und nicht sachgemäß instandgesetzt , gewartet oder gepflegt worden ist oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller / Importeur nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller / Importeur nicht genehmigten Weise geändert worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
- Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Die vorstehend genannten Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. Ziffer 1 in zwei Jahren.
- Verlangt die Verkäuferin Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger auszusetzen, wenn die Verkäuferin einen höheren oder Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
X. Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlich der Gerichtsstand der Verkäuferin maßgebend.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
XI. Verbraucherschlichtung
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). „Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder gemäß XXX (Angabe der Rechtsnorm oder der vertraglichen Vereinbarung) verpflichtet. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße, 877694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.
II. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber. Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
III. Zahlung und Versand
Versandkosten
Unsere Lieferbedingungen und Versandkosten entnehmen sie bitte folgender Seite:
https://www.ebike-limbaecher.de/pages/versand
Lieferfristen
Soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist, erfolgt der Versand der Ware innerhalb von 2 - 3 Tagen, bei Auslandslieferungen innerhalb von 5 - 7 Tagen nach Vertragsschluss (bei vereinbarter Vorauszahlung nach dem Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanweisung). Beachten Sie, dass an Sonn- und Feiertagen keine Zustellung erfolgt. Haben Sie Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir keine abweichenden Vereinbarungen mit Ihnen getroffen haben.
Die Lieferzeit bestimmt sich in diesem Fall nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit den Sie bestellt haben. Bei Selbstabholung informieren wir Sie per E-Mail über die Bereitstellung der Ware und die Abholmöglichkeiten. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung / EC-Karte bei Abholung
- Vorkasse per Überweisung
- Zahlung per PayPal (Kreditkarte, Lastschrift, ggf. Rechnung)
- Zahlung per Ratenkauf über Santander Consumer Bank
- Leasing über einen unserer Partner Jobrad, BikeLeasing o.ä.
Bei Fragen finden Sie unsere Kontaktdaten im Impressum
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An
Limbächer E Mobility GmbH - Store Filderstadt
Echterdinger Straße 85
DE 70794 Filderstadt
E-Mail: info@ebike-limbaecher.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
____________________________________________________________
____________________________________________________________
Bestellt am _________________ (*)/erhalten am (*) _________________
Name des/der Verbraucher(s) ___________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_______________________________________________
_______________________________________________
_______________________________________________
Datum ___________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier) ____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Weitere Informationen
Identität des Verkäufers
Limbächer E Mobility GmbH - Store Filderstadt
Echterdinger Straße 85
DE 70794 Filderstadt
Telefon: 0711 / 797 303 - 810
E-Mail: info@ebike-limbaecher.de
Außergerichtliche Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Bestellvorgang
Produkte können Sie unverbindlich durch Anklicken des Buttons in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Links "Zum Warenkorb / Zur Kasse" unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons oder durch Eintragen der Menge 0 im Mengenfeld der Warenkorb-Position wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button "Zur Kasse gehen". Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten, Auswahl der Zahlungsart und Auswahl der Versandart gelangen Sie zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten.
Vertragstext
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten werden Ihnen per E-Mail zugesendet. Ihre vergangenen Bestelldaten können Sie in unserem Kunden Login-Bereich einsehen.
IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen Bereich E-Bike Vermietung
Der Bereich E-Bike Vermietung der Firma Limbächer E Mobility GmbH wird nachstehend Vermieter genannt.
1. Buchung - Zahlung - Kaution – Stornierung
Zur Buchung und verbindlichen Reservierung der E-Bike Miete werden mindestens 25% des Mietpreises als Anzahlung benötigt. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung über die Anzahlung keine Zahlung, bzw. Geldeingang auf dem Vermieterkonto, erlischt der Anspruch des Mieters an dem reservierten Fahrzeug und der Vermieter behält sich vor das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass automatisch die Reservierung/Buchung von Vermieterseite abgesagt wird, sondern es steht ein gegebenenfalls anderes Fahrzeug zur Verfügung. Mietfahrzeuge können auch kurzfristig angemietet werden.
Wird die gebuchte Fahrzeugmiete kundenseitig mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn abgesagt, erhält der Kunde die volle Anzahlung abzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 30% des Mietpreises zurück. Bei Absage innerhalb von 48 Stunden bis zum Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% des Mietpreises berechnet welche mit der Anzahlung verrechnet wird. Unterlässt es der Kunde den Vermieter über die Stornierung der Buchung vor dem geplanten Mietbeginn zu informieren und meldet es erst danach oder gar nicht, werden Kosten in Höhe von 100% des Mietpreises fällig. Wird von Vermieterseite eine Umbuchung genehmigt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro bei den E-Bikes fällig.
Die Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Fahrzeug entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit). Die Zahlung bzw. Restzahlung (bei Anzahlung) des Mietpreises und der Kaution erfolgt bei Mietbeginn. Der Miettarif wird spätestens bei Vertragsabschluss festgelegt und kann nicht bei Rückgabe des Fahrzeuges nachträglich in eventuell günstigere Kombiangebote umgeändert werden. Der Kunde hat bei früherer Rückgabe des E-Bikes keinen Anspruch auf eine Mietrückerstattung.
Während der laufenden Miete können bei Bedarf auch Mietzeitverlängerungen nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicher Bestätigung erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verlängerung, da diese nur unter der Voraussetzung bestätigt werden kann, dass das gewünschte Mietfahrzeug nach seiner Mietzeit auch verfügbar ist und noch nicht anderweitig vermietet wurde.
Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose Zahlungsmittel in Form von EC/Maestro-Karten und Kreditkarten des Typs American Express, VISA und Euro-/ MasterCard, sowie PayPal akzeptiert.
Ist der Mieter nicht in Deutschland gemeldet oder liegt keine deutsche Meldebestätigung vor, wird eine Kaution in Höhe von 1.000,00 Euro bei Abholung des Mietfahrzeuges einbehalten. Dies ist per Kreditkarte (bei einem Mietzeitraum bis 5 Tage) oder in Bar möglich.
Die vereinbarten Mietpreise enthalten bei einem Miet-E-Bike die Wartungsdienste. Miettarife schließen nicht ein: Eventueller Schmierstoffbedarf während der Mietdauer, sowie Versicherung persönlicher Gegenstände.
Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit herauszuverlangen. Insbesondere kann die Firma Limbächer E Mobility GmbH diesen Fahrzeugbenutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn die Firma Limbächer E Mobility GmbH das Fahrzeug selbst benötigt.
Aufgrund von jahreszeitlichen Begebenheiten und aktuellen Wetterbedingungen behält sich die Firma Limbächer E Mobility GmbH vor, die Tourrouten bei den Testrides und Wochenendtouren und die damit auch evtl. verbundenen Unterkünfte und andere Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern oder zu verschieben. Eine Rückerstattung des Mietpreises/Tourpreises bekommt der Teilnehmer nicht.
Bei den Touren ist 4 Wochen im Voraus der gesamte Betrag zu bezahlen.
2. Versicherung / Haftung des Benutzers
Bei einer E-Bike Vermietung wird keine Haftpflichtversicherung angeboten, es sei denn es fährt über 25 Km/h und hat ein Nummernschild. Eine Vollkaskoversicherung bei den E-Bikes ist nicht möglich.
Der Benutzer haftet gegenüber dem Vermieter vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für jeden von ihm oder einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahme). Gleiches gilt, wenn der Schaden – unabhängig vom Verschuldungsgrad - im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer, bei einer Benutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks oder während des Verzuges des Benutzers mit der Rückgabe des Fahrzeuges eintritt.
Der Kunde haftet jedenfalls für alle von ihm verursachten Personen- und Sachschäden. Vom Kunden verursachte Schäden sind insbesondere aber nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten zurückführen sind. Jeder Mieter und Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit des Einzelnen erstreckt sich zu jedem Zeitpunkt und uneingeschränkt u.a. auf sämtliche Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aber auch der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Der von der Firma Limbächer E Mobility GmbH gestellte Guide bei den angebotenen Touren gibt lediglich eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Kunde eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Guide anzuzeigen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung von der Firma Limbächer E Mobility GmbH ist hierfür ausgeschlossen. Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände und Dokumente nicht im Fahrzeug (Seitentaschen etc.) mitzuführen, sondern in einer anliegenden Tasche zu verwahren.
Für Gepäckstücke und Eigentum, dass vom Teilnehmer auf der Reise mitgeführt wird, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Testride/- Tourteilnehmer, welche mit dem eigenen Fahrzeug an einer Limbächer E Mobility GmbH Tour teilnehmen, sind für den gesetzeskonformen und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeuges selbst verantwortlich.
3. Pflichten des Mieters
Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis oder ein Pass mit Meldebestätigung vorzulegen. Alle Ausweise sind im Original vorzulegen. Sollte der Mieter 2 Stunden später kommen als der vereinbarte Mietbeginn und der Vermieter hierüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde, so ist die Firma Limbächer E Mobility GmbH berechtigt, das Fahrzeug nicht länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu vermieten.
Die Verkehrstüchtigkeit ist vor Antritt zu überprüfen.
Der Mieter darf das E-Bike nur nutzen, wenn er körperlich und geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen und über ausreichend Fahrpraxis auf Motorrädern verfügt.
Das Mietfahrzeug wurde in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Der Fahrer verpflichtet sich mit dem E-Bike sorgfältig umzugehen und es fachgerecht zu behandeln. Der Fahrer ist verpflichtet, alle für die Benutzung maßgeblichen technischen Vorschriften und Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.
Solange das gemietete Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es abzuschließen. Ebenso ist auch auf das E-Bike zu achten. Hierzu wird gegebenenfalls ein Fahrradschloss mit Schlüssel ausgehändigt. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Schlüssel an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
Der Mieter hat jeden Mangel den er bei dem Mietfahrzeug während der Fahrt feststellt dem Vermieter mitzuteilen.
4. Übergabe und Rücknahme des E-Bikes
Zum Führen des E-Bikes ist nur der im Mietvertrag namentlich genannte Fahrer berechtigt. Für jeden weiteren Fahrer wird der jeweilige Ausweis gesondert benötigt. Die Rücknahme der Fahrzeuge erfolgt, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am Geschäftssitz der Firma Limbächer E Mobility GmbH, Echterdinger Str. 85, 70794 Filderstadt innerhalb der ausgehängten Geschäftszeiten und der im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeit. Sollte die Rückgabe des Fahrzeuges den Rückgabetermin um mehr als 2 Stunden überschreiten, wird eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen.
Wird das E-Bike vor den Geschäftsräumen außerhalb der Geschäftszeiten abgestellt und entsteht dadurch ein Schaden am Fahrzeug so haftet der Mieter dafür im vollem Umfang. Der Mieter ist verpflichtet das E-Bike abzuschließen und den Schlüssel in den Tresorbriefkasten am Haupteingang zu werfen. Die Rücknahme des Mietfahrzeuges erfolgt am nächsten Werktag durch den Vermieter.
Der Mieter hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber der Firma Limbächer E Mobility GmbH zurückzuhalten.
Der Mieter ist nicht verpflichtet das E-Bike gereinigt zurück zu bringen – sollte jedoch das E-Bike so massiv mit Dreck und Schlamm überzogen sein, dass Beschädigungen verdeckt sein könnten, behält sich der Vermieter vor die Rücknahme erst nach der zeitlich nächstmöglichen Reinigung vorzunehmen.
5. Nutzung des E-Bikes
Die Nutzung des angemieteten E-Bikes ist auf den Bereich der öffentlichen und asphaltierten Straßen beschränkt. Jegliche Nutzung des E-Bikes in nicht öffentlichen Bereichen, unasphaltierten Strecken, bzw. im Gelände, sowie die Nutzung der Fahrzeuge zu Wettbewerbszwecken, Fahrschulübungen sowie ungeeignete Fahrzeugnutzung ist strengstens untersagt. E-Bikes, die für die Straße ausgestattet sind, dürfen für diesen Zweck genutzt werden, alle anderen dürfen nur für Fahrräder/E-Bike gekennzeichneten Wege, ebenso Waldwegen mit einer Breite von 2 Metern genutzt werden. Hier gelten immer die aktuellen u.a. auch sämtliche Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aber auch der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dem Mieter ist es insbesondere untersagt das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen, die Überlassung des E-Bikes an einen Dritten, der fahruntüchtig ist. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang.
Ohne schriftliche Genehmigung vom Vermieter darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Vermieter in einer Vertragswerkstatt der jeweiligen Marke durchführen lassen.
Auslandsfahrten: Das E-Bike darf nur in Deutschland oder dem europäischen Ausland genutzt werden. Fahrten in andere Länder bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
6. Reparaturen
Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit des E-Bikes dürfen vom Mieter bis 500,00 € durch Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers und nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird dem Mieter nach Vorlage der Rechnung, die unbedingt auf:
Fa. Limbächer E Mobility GmbH, Echterdinger Str. 85, DE-70794 Filderstadt, USt-ID-Nr: DE815895672
(Netto-Rechnung im EU-Ausland)
ausgestellt sein muss, zurückerstattet.
Bei Ausfallzeiten, welche nicht durch den Mieter zu vertretenden Reparaturen entstehen, verringert sich der Mietpreis entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Kosten wie Hotelübernachtung, Spesen, verpasste Aktivitäten und weiteres werden ausgeschlossen.
Bei den E-Bikes bedarf es einer Genehmigung durch die Fa. LLimbächer E Mobility GmbH.
Einen platten Reifen muss der Mieter selbst bezahlen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass ein anderes Verursachen dazu geführt hat, wofür der Mieter nichts kann. Dies gilt für alle gemieteten Fahrzeuge.
7. Verhalten/Pflichten des Mieters bei Unfall
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, ansonsten behält sich der Vermieter vor, die gesamte Schadenshöhe vom Mieter zu verlangen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der Mieter haftet für alle selbst verschuldeten Schäden im vollem Umfang. Bei Missachtungen wie alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit, Schäden durch Fahrten auf unasphaltiertem Untergrund, Fahrten auf Rennstrecken, sowie Überlassung des Mietfahrzeuges an eine nicht berechtigte Person trägt der Mieter die Schäden in voller Höhe.
Der Mieter verpflichtet sich, ohne Absprache mit dem Vermieter kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch sonst keine Handlungen (Zahlungen, Vergleich) vorzunehmen. Der Mieter wird Beweismittel wie Zeugen, Spuren etc. sichern, die Daten der Unfallbeteiligten feststellen sowie alles tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Ein Unfallbericht kann dem Mieter vor Antritt der Fahrt ausgehändigt werden.
Bei Schadenseintritt ohne mögliche Weiterfahrt, unabhängig davon ob dieser durch den Mieter entstanden ist z.B. durch einen technischen Defekt, ist der Mieter selbst für den Rücktransport zur Mietstation verantwortlich.
Eine Mietrückerstattung aufgrund nicht genutzter Miettage ist nicht möglich.
Keine Haftung bei Schäden mit anderen Mietfahrzeugen des Vermieters.
Brems- und reine Bruchschäden, sowie Betriebsschäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, beispielsweise durch einen Schaltfehler, sind keine Unfallschäden und gehen zu Lasten des Mieters.
8. Rücktransport zur Vermietstation
Sollte eine Instandsetzung über 500,00 Euro kosten oder mehrere Tage in Anspruch nehmen, hat der Vermieter das Recht das Fahrzeug kostenfrei innerhalb des Bundesgebietes abzuholen. Bei Auslandsfahrten verpflichtet sich der Mieter das Fahrzeug auf eigene Kosten an eine Abholstelle im Bundesgebiet zu bringen.
9. Allgemeine Bestimmungen
Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die Überlassung des E-Bikes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich deutschem Recht.
10. Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Datenschutz
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten, sowie sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vermieter erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung kann jederzeit schriftlich oder per Email widerrufen werden.
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
1. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/Benutzers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Eine Übermittlung dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen dem Vermieter und der Firma Limbächer E Mobility GmbH sowie an andere beauftragte Dritte (z. Bsp. Inkassounternehmen) erfolgen.
Darüber hinaus kann eine Weitergabe personenbezogener Vertragsdaten an Behörden erfolgen, wenn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters gegenüber der jeweiligen Behörde (z. B. Staatsanwaltschaft) besteht. Zusätzlich ist der Vermieter berechtigt, persönliche Daten des Mieters im Rahmen der Beantwortung von Anfragen seitens Behörden im Zusammenhang mit Anzeigen, die sich während der Mietdauer ergeben haben, wie z. B. Strafzettel, Bußgelder und sonstige Gebühren, weiterzugeben. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zweck der Abrechnung, damit diese die angefallenen Gebühren oder Kosten direkt gegenüber dem Mieter geltend machen kann.
Der Vermieter kann beim Mieter erhobene personenbezogene Daten auch zu Marktforschungs- und Werbezwecken im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.
Die auf den Touren von Vertretern/Guide der Firma Limbächer E Mobility GmbH angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von der Firma Limbächer E Mobility GmbH. Die Firma Limbächer E Mobility GmbH ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für die Firma Limbächer E Mobility GmbH gegenüber dem Teilnehmer entstehen.
12. Andere Mietgegenstände
Werden mit dem Mietvertrag auch andere Mietgegenstände wie insbesondere Zubehör vermietet, so gelten die vorgenannten Bestimmungen entsprechend.
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.
Stand: 19.07.2024